Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung

Von | 20. Mai 2012

Tarifwechsel innerhalb einer Privaten Krankenversicherung (PKV): Wie, für wen und mit welcher Ersparnis?

Ersparnis beim Tarifwechsel

Ersparnis beim PKV-Tarifwechsel

Im vorherigen Beitrag zum Thema Tarifwechsel innerhalb einer Privaten Krankenversicherung (PKV) wurde vorrangig der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) behandelt. Nun möchte ich – eher allgemein – beschreiben, wie ein PKV-Versicherter am besten vorgeht, um den für sich optimalen Tarif seines Versicherungsunternehmens zu finden. Aufgrund der Komplexität von Tarifstrukturen und Leistungskatalogen sollte die endgültige Entscheidung sinnvollerweise durch fachliche Unterstützung eines qualifizierten Beraters abgesichert werden.

Zuerst sollte man sich einen Alternativ-Tarif wählen, der vom Leistungskatalog annähernd dem eigenen Tarif entspricht. Dies erfordert eine hohe Sachkenntnis der Tarifstrukturen des eigenen Unternehmens.

Danach ist zu prüfen, ob der ausgewählte Tarif nicht geschlossen wurde (d.h. nicht mehr angeboten wird). Würde man einen solchen Tarif wählen, dann käme man vom Regen in die Traufe. Gerade geschlossene Tarife bergen das Risiko von besonders hohen Beitragssteigerungen, da keine jungen und gesunden Versicherten mehr in einen solchen Tarif nachrücken. Der Vorgang wird auch als ‚Vergreisung eines Tarifs‘ bezeichnet (sogar in der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

Die Versicherten in den geschlossenen Tarifen werden immer älter und dementsprechend auch teurer für das Versicherungsunternehmen. Das Unternehmen stellt irgendwann fest, dass die Ausgaben für den Tarif die Einnahmen übersteigen. Diese Zahlen werden dem zuständigen Aktuar (= unabhängiger Versicherungsmathematiker) vorgelegt, und dieser schlägt wiederum eine Beitragserhöhung vor. Dass in solchen Fällen das Solidaritätsprinzip (jung und alt in einem Tarif) nicht mehr greifen kann, leuchtet wohl jedermann ein. Auf diese Weise kommen oft die Beitragsteigerungsraten zustande, die in der Presse hohe Wellen schlagen. In manchen Tarifen sind Beitragssteigerungen im zweistelligen Prozentbereich nicht ungewöhnlich. Dabei kommen die Steigerungsraten nicht nur durch den medizinischen Fortschritt und die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zustande. Extreme Beitragssteigerungen lassen sich zum Teil auch durch eine falsche Unternehmenspolitik erklären: Um Geschäft und hohe Zahlen an neuen Krankenversicherten zu generieren, werden nämlich möglichst billige Einsteigertarife auf den Markt gebracht, die nicht solide kalkuliert sind. Die zu billigen Einsteigertarife sind schlichtweg Seifenblasen, deren Zerplatzen (d.i. Beitragserhöhung) vorhersehbar ist. Die Leidtragenden sind dann i.d.R. die Versicherten dieser Gesellschaften.

Der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden haben z.T. zu spät regulierend und korrigierend eingegriffen. Einige der Maßnahmen des Gesetzgebers wurden bereits in den bisherigen Artikeln zum Thema PKV benannt (zehnprozentiger Zuschlag zur zusätzlichen Absicherung im Alter seit 2000, Einführung des § 178f VVG, neu § 204 VVG). Nach der Einführung des § 178f, der vom Gesetzgeber gerade für die Zielgruppe der älteren und kranken PKV-Versicherten eingeführt wurde, wollten einige Unternehmen diesen Paragraphen durch Gründung von Tochterunternehmen umgehen, die dann als eigenständige PKV-Anbieter am Markt tätig werden sollten (und in die man dann auch nicht als Kranker hätte wechseln können). Dem wurde jedoch durch die Politik ein Riegel vorgeschoben. Solche Tochterunternehmen erhielten bis heute keine Erlaubnis zur Geschäftsaufnahme.

Als kleinen Durchbruch kann man ein Gesetz bezeichnen, das zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist: In diesem wurde u.a. die die maximale Provision für die Vermittlung eines PKV-Abschlusses begrenzt. Außerdem wurde die Stornohaftungszeit erheblich verlängert, d.h. wenn der Versicherte innerhalb dieses stark verlängerten Zeitraums (=Stornohaftungszeit) kündigt, muss der Versicherungsvermittler seine Provision an die PKV anteilig zurückzahlen. Aus meiner Sicht ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Damit wird es nämlich den schwarzen Schafen unter den Versicherungsvermittlern erschwert, Kunden regelmäßig bzw. in kürzeren Zeitabständen ‚umzudecken‘, d.h. Ihnen unter Vorspiegelung angeblich vorhandener Vorteile einen Wechsel in eine andere PKV zu empfehlen (an dem sie dann wiederum Provision verdienen).

Für wen ist ein Wechsel wirklich empfehlenswert?
Zum einen vor allem für langjährig Versicherte, die ab dem 55. Lebensjahr keine Möglichkeit mehr haben, in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln; zum anderen für kranke Versicherte, die nicht mehr in eine andere PKV wechseln können. Die großen Vorteile für einen Versicherten: er (sie) kann ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme seiner (ihrer) bisher angesammelten Altersrückstellungen wechseln.

Wie hoch ist nun die Ersparnis bei einem Wechsel innerhalb der eigenen PKV? Das ist von mehreren Faktoren abhängig. Je nach Zugehörigkeitsdauer zur eigenen Versicherung und der Beitragshöhe des neu gewählten Tarifs, kann bis zur Hälfte des momentan gezahlten Beitrag eingespart werden. Die Ersparnis wird um so höher sein, je länger man Mitglied der PKV ist. Kompetente Fachleute können den PKV-Versicherten vorab annähernd berechnen, welche Höhe ihr zukünftiger Beitrag haben wird (auch ohne Auskunft des jeweiligen Versicherers).

In meinem nächsten Beitrag werde ich darauf eingehen, wie Sie einen für Ihre Situation geeigneten Berater finden können (Kriterien-Checkliste für solide PKV-Berater).