Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift

Von | 8. Dezember 2021
Treppenlift

Treppenlift:
(C) Foto: Ursula Fischer / auf Pixabay

Im Alter und insbesondere bei körperlichen Einschränkungen fällt das Treppensteigen vielen schwer. Es gibt durchaus Betroffene, die Angst davor haben, ihre Wohnung nicht mehr verlassen zu können oder gar in ein Pflegeheim zu gehen. Hier kann zum Beispiel ein Treppenlift eine gute Alternative und Hilfe darstellen. Da es sich hier um recht umfangreiche Montagearbeiten handelt, stellen sich verständlicherweise viele die Frage, ob sie sich überhaupt einen Treppenlift leisten können. Wir möchten Ihnen hier kurz aufzeigen, dass Sie auch mit kleiner Rente oder geringem Einkommen auf diese Hilfe nicht verzichten müssen.

Für jeden Einsatz den richtigen Treppenlift finden

Bei einem Treppenlift denken die meisten in erster Linie an den traditionellen Sitzlift. Hierbei handelt es sich um einen klappbaren Sitz, der auf einer Führungsschiene dem Treppenverlauf folgt. Sie setzen sich diesbezüglich auf den gepolsterten Sitz und betätigen einen Schalter in der Armlehne oder Fernbedienung. Sodass fährt Sie der Sitz in die nächste Etage. Interessant ist, dass damit nicht nur gerade Treppenaufgänge überwunden werden können, sondern auch kurvige Treppen.

Für Rollstuhlfahrer werden sogenannte Plattformlifte angeboten. Anstelle einer Sitzfläche sind diese mit einer klappbaren Plattform ausgestattet. Sie können hier bequem auf diese Plattform mit Ihrem Rollstuhl fahren und werden dann per Fernbedienung oder anderer Art von Bedienmöglichkeit in die nächste Etage befördert. Bei der Montage spielt auch hier der Treppenverlauf keine große Rolle. Jedoch muss die Statik des Treppenhauses auf das höhere Transportgewicht ausgelegt sein.

Es gibt zudem spezielle Hublifte für den Außenbereich. Dabei handelt es sich wieder um Plattformen, die jedoch keinem Treppenverlauf folgen, sondern an Ort und Stelle senkrecht nach oben bewegt werden. Damit lassen sich zum Beispiel höhergelegene Eingangsbereiche überbrücken.

Ein besonderes Highlight stellt dagegen der Senkrechtlift dar. Dieser wird nur selten und bei Vorhandensein ausreichender Platzmöglichkeiten installiert. Es handelt sich hierbei um eine Art Aufzug, wobei in der Höhe bis zu 30 m überbrückt werden können.

Für die meisten Betroffenen reicht meist ein Sitzlift oder ein Plattformlift vollkommen aus. Anzumerken ist, dass diese Liftformen so konzipiert sind, dass der Treppenaufgang weiterhin von Menschen ohne Behinderung genutzt werden kann. Sie können sich hier nochmals über die verschiedenen Treppenlifte für Menschen mit Behinderung informieren.

Das kosten Treppenlifte

Treppenlifte stellen hochkomplexe Installationen dar, die nicht gerade günstig sind. Ein einfacher Sitzlift, der nur eine gerade Treppe hinauffahren muss, wird ab etwa 2.000 € angeboten. Muss beispielsweise eine Wendeltreppe oder eine andere kurvige Treppe gemeistert werden, können die Kosten bis etwa 15.000 € betragen.

Ein Plattformlift ist aufgrund seiner stabilen Bauweise noch teurer. Dieser fängt bei geraden Treppen bei etwa 7.500 € an. Bei Kurvenfahrten können die Preise dagegen auch bei 20.000 € liegen. Der Hublift für den Eingangsbereich fängt bei 5.000 € an. Recht luxuriös und auch teuer ist dagegen der Senkrechtlift. Dieser kostet mindestens 10.000 €.

Sparen können Sie ggf. mit einem gebrauchten Treppenlift. Jedoch werden Sie selbst kaum in der Lage sein, diesen bei sich einzubauen. Zudem müssen auch diese Lifte auf Ihren Treppenaufgang angepasst werden. Dann können nochmals weitere Montagekosten auf Sie zukommen.

Für Treppenlifte gibt es Fördermöglichkeiten

Nicht jeder kann aus seinem Renteneinkommen oder gar Vermögen sich einen Treppenlift leisten. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt vor einer möglichen Auftragsvergabe sich mit Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung in Verbindung setzen. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad wegen körperlicher Beeinträchtigungen besitzen, können Sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss von maximal 4.000 € erhalten. Insbesondere bei Eheleuten, die beide eine Behinderung haben und zugleich über einen Pflegegrad verfügen, kann sich dies lohnen. Hier bekommt jeder einen Zuschuss bis 4.000 €.

Sollte die körperliche Beeinträchtigung auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sein, kann sogar die Berufsgenossenschaft die vollständigen Treppenliftkosten übernehmen. Für Immobilienbesitzer gibt es zudem Fördertöpfe, mit denen sich das Wohnumfeld verbessern lässt. Daher werden 10 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 5.000 € für die Installation eines Treppenliftes übernommen.

Nicht unerwähnt bleiben sollen die regionalen Förderungen, Zuschüsse der Agentur für Arbeit für mögliche Wiedereingliederungsmaßnahmen oder die traditionelle Sozialhilfe für Menschen, die sich keinen Treppenlift leisten können.

Kostenvoranschläge werden empfohlen

Wenn Sie Kontakt zu einem Treppenliftanbieter aufnehmen, sollten Sie es nicht bei einem Anbieter belassen. Durchaus gibt es hier große Preisunterschiede. Seriöse Treppenliftanbieter erstellen Ihnen nicht nur einen Kostenvoranschlag, sondern teilen Ihnen auch mit, ob neben den Montagekosten auch noch weitere Kosten auf Sie zukommen. Achten Sie beispielsweise darauf, ob ein Wartungsvertrag separat abgeschlossen werden muss oder ob dieser für eine gewisse Zeit im Kaufpreis enthalten ist.