Regelungen einer Vorsorgevollmacht

Von | 3. Oktober 2021

Regelungen einer Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst es nicht mehr können. Dabei geht es nicht nur um medizinische Entscheidungen oder finanzielle Angelegenheiten. Denn die Vorsorgevollmacht kann auch Regelungen enthalten, die über den Tod hinaus gelten, beispielsweise Wünsche für die Bestattung.

Landschaft

(C) David Mark / Pixabay

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Wenn jemand sich nicht mehr mitteilen kann, bewusstlos ist oder an schwerer Demenz leidet, können Entscheidungen selbst nicht mehr getroffen werden. In dem Fall übernehmen meist Angehörige oder enge Freunde diese Aufgabe.

Funktionen der Vorsorgevollmacht:

  • Sie schützt Betreuende vor rechtlichen Konsequenzen, denn ohne Vollmacht dürfen diese keine Entscheidungen im Namen eines Patienten treffen.
  • Sie sorgt dafür, dass die in der Vorsorgevollmacht genannte Person mit sofortiger Wirkung berechtigt ist. Ansonsten wird unter Umständen ein fremder Betreuer bestimmt, dessen Benennung länger dauern kann und den weder der/die Betroffene noch die Familie kennt.
  • Die Vorsorgevollmacht teilt den betreuenden Personen Ihre Wünsche mit, damit diese in Ihrem Sinne entscheiden können.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht abschließen?

In den USA[1] und auch in Deutschland[2] hat nur jeder zweite Intensiv-Patient eine Vorsorgevollmacht. Das zeigt, wie überraschend es zu einer schweren Krankheit kommen kann. Darum empfehlen Experten jedem Menschen, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Das gilt im besonderen Falle beim Vorliegen von Erkrankungen und im fortgeschrittenen Lebensalter.

Übrigens können Sie die Vorsorgevollmacht selbst erstellen und unterschreiben. Eine notarielle Unterschrift ist nicht nötig.

Bestattung: Vorsorgevollmacht gilt auch nach dem Tod

Was viele Menschen nicht wissen oder in der Vorsorgevollmacht nicht berücksichtigen: Die Vorsorgevollmacht gilt auch nach dem Tod weiter. Es können darin – außer Anweisungen für medizinische und finanzielle Angelegenheiten – auch Wünsche für die Bestattung enthalten sein, beispielsweise die Sargwahl, die Art der Bestattung, die Trauerfeier oder Musikwünsche. Regionale Bestatter geben hierzu gerne Tipps, beraten (auch ohne akuten Trauerfall) über Bestattungsarten und können Hinweise für die Bestattungsvorsorge geben.

Über die Autorin

Dr. Silvia Nold ist promovierte Biologin mit mehrjähriger Erfahrung in der medizinisch-wissenschaftlichen Diagnostik.

Quellen

  1. Halpern NA, et al. Advance directives in an oncologic intensive care unit: a contemporary analysis of their frequency, type, and impact. J Palliat Med. 2011 Apr;14(4):483-9.
  2. Ärzteblatt: Nur jeder zweite Intensivpatient hat eine Vorsorgevollmacht. 22. August 2017